Wichtige Hinweise

Rezept parat haben: Damit Ihnen der optimale Therapeut für Ihr individuelles Krankheitsbild zur Verfügung steht, orientieren wir uns bei der Planung an der genauen Diagnose und der dafür sinnvollen Therapie. Bitte halten Sie daher für Rückfragen bei der telefonischen Anmeldung Ihr Rezept bereit.

 

Dringendes geht vor: Bei „frisch operierten“ Patienten und nach Gipsabnahme bei Frakturen bieten wir Ihnen in der Regel bereits am nächsten Praxis-Öffnungstag den ersten Behandlungstermin an. Voraussetzung: Rezept über Eis und KG bzw. Eis und Man. Therapie! Umgehend behandelt werden auch Patienten, die wir bei einer integrierten Versorgung betreuen.

 

Zeitnah Termin absprechen: Rechtzeitige Terminvereinbarungen helfen uns Ihre individuellen Wünsche optimal zu berücksichtigen.

 

Wartezeiten vermeiden: Wir sind bemüht, Sie pünktlich zu behandeln und möchten Sie in unserer Terminpraxis nicht warten lassen. Bitte kommen Sie lieber fünf Minuten zu früh als zu spät zu Ihrer Behandlung.

 

Terminänderungen und -absagen: Bitte teilen Sie uns Terminänderungen und - absagen so früh wie möglich mit - spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit (Anrufbeantworter nutzen). Für nicht abgesagte oder zu späte abgesagte Termine müssen wir Ihnen sonst den kassenüblichen Satz bzw. das vereinbarte Privathonorar in Rechnung stellen.

 

Gültiges Rezept vorweisen: Das Kassenrezept darf (soweit nichts anderes vom Arzt darauf vermerkt) nicht älter als 28 Tage vor der 1. Behandlung sein  (14 Tage bei dringlichem Behandlungsbedarf) UND: Die Behandlung darf nur maximal 14 Tage unterbrochen werden. Die gesetzliche Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Rezept PLUS 10 % ist spätestens bei der 1. Behandlung zu zahlen.

 

Ruhe ist gut für Therapie: Bitte schalten Sie beim Betreten der Praxis Ihr Mobiltelefon ab. Sie befinden sich dann nämlich in einer Therapieeinrichtung und nicht in einer großen Telefonzelle - auch die anderen Patienten danken für Ihr Verständnis